Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages:

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde WALZ-Reisen GmbH in Kuppenheim und Baden-Baden, bzw. KARCHER-Reisen GmbH in Bühl (im folgenden WALZ- bzw. KARCHER-Reisen) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch WALZ- bzw. KARCHER-Reisen zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine schriftliche Reisebestätigung (außer bei Tages-Ausflügen). Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche müssen schriftlich erfasst werden.

 

2. Bezahlung:

Mit Abschluss des Reisevertrages ist bei Busreisen bis € 250,- eine Anzahlung von € 25,-; bei Busreisen über € 250,- eine Anzahlung von € 50,- pro Reiseteilnehmer, Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne § 651 k BGB, zu leisten.

Die Restzahlung wird zwei Wochen vor Reisebeginn fällig. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.

Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.

 

3. Leistungen und Preise:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Prospekt/Katalog sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen:

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von WALZ- bzw. KARCHER-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erklärt der Reiseveranstalter WALZ- bzw. KARCHER-Reisen dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund.

c) Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis verlangen, wenn der Veranstalter WALZ- bzw. KARCHER-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziff. 4 f) gilt entsprechend.

d) Wir können vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

e) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum

21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat WALZ- bzw. KARCHER-Reisen  dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

f) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn WALZ- bzw. KARCHER-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dies gilt auch im Fall einer zulässigen Reiseabsage durch WALZ- bzw. KARCHER-Reisen.

g) Die Rechte nach Ziff. 4 f) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung von WALZ- bzw. KARCHER-Reisen  geltend zu machen.

 

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen:

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Lassen Sie sich durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Person erhoben. Umbuchungswünsche (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft und Reiseziel) werden bis zum 22. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Person berücksichtigt. Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt können Ihre Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden. Erklären Sie den Rücktritt vom Reisevertrag, so kann WALZ- bzw. KARCHER-Reisen pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldetem Reiseteilnehmer:

Bei Busreisen in Verbindung mit Fähr- oder Schifffahrten sowie Flugreisen:

• bis 50.Tag vor Reiseantritt € 25,-

• ab 49. bis 35.Tag vor Abreise 10% des Reisepreises, mindestens aber € 25,-

• ab 34. bis 22.Tag  20% des Reisepreises

• ab 21. bis 15.Tag  30% des Reisepreises

• ab 14. bis 7.Tag  50% des Reisepreises

• ab 6.Tag vor Abreise100% des Reisepreises

Treten Sie erst am Tag des Reisebeginns zurück oder treten Sie die Reise nicht an,  betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 100% des Reisepreises je Reiseteilnehmer.

Bei allen anderen Busreisen:

• bis 22.Tag vor Reisebeginn € 20,-

• bis 15.Tag vor Abreise 30% des Reisepreises

• bis 7.Tag vor Abreise 40% des Reisepreises

• ab 6.Tag vor Reisebeginn oder treten Sie die Reise nicht an, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 100% des Reisepreises je Reiseteilnehmer.

WALZ- bzw. KARCHER-Reisen kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn WALZ- bzw. KARCHER-Reisen hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass WALZ- bzw. KARCHER-Reisen ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.

Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer neu.

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WALZ- bzw. KARCHER-Reisen oder der Buchungsstelle. Wir empfehlen den schriftlichen Rücktritt.

Für Kreuzfahrten und Flugreisen gelten besondere Reisebedingungen.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:

WALZ- bzw. KARCHER-Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 

6.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt WALZ- bzw. KARCHER-Reisen in einem solchen Fall, so behält WALZ- bzw. KARCHER-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

 

6.2 Bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl laut Info-Teil des Prospekts, bzw. dem Hinweis bei der einzelnen Reise. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, ist dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

 

7. Gewährleistung, Abhilfe, Haftung:

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Die Haftung von WALZ- bzw. KARCHER-Reisen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger, der Reiseleitung oder direkt beim Reiseveranstalter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrags durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn WALZ- bzw. KARCHER-Reisen keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde WALZ- bzw. KARCHER-Reisen hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von WALZ- bzw. KARCHER-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

8. Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung:

Will der Kunde WALZ- bzw. KARCHER-Reisen auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrags oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber WALZ- bzw. KARCHER-Reisen, Rathenaustraße 5, 76456 Kuppenheim anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

 

9. Haftungsbeschränkung:

• Bei vertraglicher Haftung:

Die vertragliche Haftung von WALZ- bzw. KARCHER-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit WALZ- bzw. KARCHER-Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

• Haftung des Luftfrachtführers:

Kommt WALZ- bzw. KARCHER-Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

 

10. Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten:

WALZ- bzw. KARCHER-Reisen weist auf Paß-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft etc. gelten. Der Reisende hat die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

 

11. Gerichtsstand:

a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich.

 

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

 

Veranstalter:

WALZ-Omnibus-Reisen GmbH

76456 Kuppenheim  Rathenaustr. 5

Telefon (07222) 9 47 70  und

76532 Baden-Baden  Rheinstraße 6

Telefon (07221) 96 01 30

 

Gerichtsstand: Rastatt